DME Register

Funktion 03

Die Generalversammlung

Von der Traktandenliste bis zum unterzeichneten Protokoll: DME Register führt die ordentliche und ausserordentliche Generalversammlung als geführtes Verfahren — physisch, hybrid oder virtuell ohne Versammlungsort nach Art. 701d OR.

Alle Abbildungen auf dieser Seite sind Produktansichten mit fiktiven Musterdaten der «Muster Holding AG».

Einberufung mit gerechneten Fristen

Die Einberufungsfrist ergibt sich aus Ihren Statuten — gesetzlich mindestens 20 Tage vor der Versammlung (Art. 700 Abs. 1 OR). DME Register rechnet die Frist aus dem hinterlegten Statutentext: Sie wählen das Versammlungsdatum, die Plattform zeigt den spätesten Versandtag und überwacht ihn. Die Einladung mit Traktanden und Anträgen des Verwaltungsrats geht elektronisch an alle im Register geführten Aktionäre; seit der Revision ist die Meldepflicht für nichtbörsenkotierte Gesellschaften entfallen, die rein elektronische Einberufung ist zulässig (Art. 699a OR).

Traktandierungsbegehren von Minderheiten werden erfasst und dokumentiert — die Schwelle liegt seit 2023 bei 5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen (Art. 699 Abs. 3 OR); dieselbe Minderheit kann die Einberufung einer ausserordentlichen GV verlangen.

Einberufung · Fristenrechnung (Beispiel)
ParameterWertGrundlage
VersammlungsdatumFreitag, 26. Juni 2026, 10:00 UhrBeschluss des Verwaltungsrats
Einberufungsfrist20 TageStatuten § 12; Art. 700 Abs. 1 OR
Spätester Versand der Einladung5. Juni 2026berechnet
Versandartelektronisch, mit EmpfangsbestätigungArt. 699a OR
Durchführungvirtuell, ohne VersammlungsortArt. 701d OR; Statuten § 14 Abs. 2

Virtuell nach Art. 701d OR

Die virtuelle Generalversammlung ohne Versammlungsort setzt zwei Dinge voraus: eine ausdrückliche Grundlage in den Statuten — der Verwaltungsrat regelt die eingesetzten Mittel — und eine Durchführung, bei der die Aktionäre unmittelbar miteinander und mit der Gesellschaft kommunizieren und elektronisch abstimmen können. DME Register bildet genau dieses Verfahren ab: Live-Teilnahme mit Wortmeldung, Präsenzregister aus dem aktuellen Registerbestand, elektronische Stimmabgabe je Traktandum.

DME Register · Virtuelle GV · Muster Holding AG · 26.06.2026
Präsenz · 956 von 1'000 Stimmen vertreten · 95,6 % Quorum erreicht
Traktandum 3 · Genehmigung Jahresrechnung 2025 · Abstimmung läuft
AktionärStimmenTeilnahmeStimmabgabe
Berger, Anna342virtuell, 09:58Ja — erfasst 10:14
Berger Holding GmbH218virtuell, 09:59Ja — erfasst 10:14
Keller, Markus147virtuell, 10:01Ja — erfasst 10:15
Schwyz Invest AG108vertreten durch VollmachtJa — erfasst 10:15
Frei, Sophie86virtuell, 10:03Abstimmung offen
Ducommun, Pierre55virtuell, 10:05Nein — erfasst 10:16
Meier, Thomasnicht stimmberechtigt — Übertrag hängigÜbertrag hängig

Zwischenstand Traktandum 3: Ja 813 · Nein 55 · offen 86. Das Ergebnis wird bei Schliessung der Abstimmung festgehalten und ins Protokoll übernommen.

Grenze des Verfahrens. Beschlüsse mit gesetzlicher Beurkundungspflicht — insbesondere Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie weitere Fälle von Art. 702 OR — erfordern einen Notar, der die Versammlung beurkundet. DME Register bereitet diese Versammlungen vor und dokumentiert sie; die Beurkundung selbst leistet die Plattform nicht.

Ergebnis und Protokoll

Nach Schliessung der Abstimmungen stellt die Plattform das Protokoll zusammen: Präsenz, Vertretungen, Traktanden, Anträge, Abstimmungsergebnisse mit Stimmenzahlen. Das Protokoll wird dem Verwaltungsrat zur Unterzeichnung vorgelegt und anschliessend im Dokumentenarchiv der Gesellschaft abgelegt — druckbar als sauberes Dokument mit «Stand per»-Stempel.

  • PräsenzPräsenzregisterWer war anwesend, wer vertreten, mit wie vielen Stimmen — abgeleitet aus dem Aktienbuch-Stand zum Stichtag.
  • ErgebnisStimmenzahlen je TraktandumJa, Nein, Enthaltung, absolute Stimmen und Prozente des vertretenen Kapitals.
  • AblageVersioniertes ArchivUnterzeichnete Protokolle sind unveränderbar abgelegt und im Organisations-Check sichtbar.

Universalklausel und Universalversammlung

Kleine Gesellschaften arbeiten oft mit vereinfachten Formen: Sind alle Aktionäre einverstanden, kann eine Universalversammlung ohne Einhaltung der Einberufungsformvorschriften durchgeführt werden (Art. 701 OR); Beschlüsse im Umlaufverfahren sind möglich, sofern kein Aktionär mündliche Beratung verlangt (Art. 701c OR). DME Register dokumentiert beide Formen mit demselben Protokollstandard — inklusive Nachweis, dass alle Stimmberechtigten zugestimmt haben.

Protokoll · Auszug (Muster)
TraktandumJaNeinEnth.Ergebnis
1 · Genehmigung Protokoll GV 202595600Angenommen
2 · Jahresbericht 202595600Zur Kenntnis genommen
3 · Jahresrechnung 2025901550Angenommen
4 · Entlastung des Verwaltungsrats901550Erteilt
5 · Verwendung des Bilanzgewinns95600Angenommen